Veräußerungsverluste Immobilien: Was Sie wirklich wissen müssen

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und dabei Geld verlieren, sprechen Sie von Veräußerungsverluste Immobilien, den finanziellen Verlusten, die beim Verkauf einer Immobilie entstehen, wenn der Verkaufspreis unter dem Anschaffungswert liegt. Diese Verluste sind kein einfacher Bucheintrag – sie haben direkte Auswirkungen auf Ihre Steuerlast und können in bestimmten Fällen sogar andere Einkünfte ausgleichen. Viele Eigentümer denken, dass ein Verlust beim Verkauf einfach verschwindet. Das ist falsch. Das Finanzamt kennt diese Verluste – und es gibt klare Regeln, wie und wann Sie sie nutzen können.

Immobilienverkauf, der Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks, der steuerliche Konsequenzen hat ist kein einfacher Tausch. Ob Sie die Immobilie als private Nutzung, als Gewerbe oder als Kapitalanlage besaßen, entscheidet, ob der Verlust steuerlich relevant ist. Wer eine Immobilie als private Hauptwohnung besaß und sie nach mehr als zehn Jahren verkauft, hat normalerweise keinen Gewinn – aber auch keinen steuerlich nutzbaren Verlust. Wer sie dagegen als Vermietobjekt hielt, kann den Verlust unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften verrechnen. Hier kommt Steuererklärung, die jährliche Abrechnung Ihrer Einkünfte und Ausgaben, die auch Veräußerungsverluste aus Immobilien enthält ins Spiel. Nur wenn Sie den Verlust in Ihrer Steuererklärung korrekt angeben, hat er eine Wirkung.

Ein häufiger Fehler: Leute verkaufen eine Immobilie mit Verlust, denken, sie hätten jetzt "Pech", und melden es gar nicht. Dabei könnte dieser Verlust andere Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen oder sogar Gehalt ausgleichen – und so Ihre Steuerlast senken. Aber Achtung: Der Verlust muss nachweisbar sein. Sie brauchen die Kaufbelege, Renovierungskosten, Notarkosten, Maklerprovisionen – alles, was in den Anschaffungskosten enthalten war. Wer nur den Kaufpreis nimmt, macht einen großen Fehler.

Es gibt auch Unterschiede zwischen Kapitalertragsteuer, der Steuer auf Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalanlagen, einschließlich Immobilien und Einkommensteuer. Wenn Sie eine Immobilie als Gewerbe oder als gewerbliche Vermietung hielten, wird der Verlust als Betriebsausgabe behandelt – und kann direkt gegen Gewinne aus anderen Immobilien oder sogar anderen Gewerbetrieben verrechnet werden. Das ist ein großer Vorteil, den viele nicht nutzen.

Die meisten Menschen denken, dass Veräußerungsverluste nur im Jahr des Verkaufs zählen. Doch das ist nicht wahr. Wenn Sie einen Verlust haben, aber keine anderen Einkünfte, um ihn auszugleichen, können Sie ihn über mehrere Jahre tragen – bis er aufgebraucht ist. Das ist ein oft übersehenes Werkzeug. Wer in einem Jahr 20.000 Euro Verlust macht und im nächsten Jahr 5.000 Euro Gewinn aus einer anderen Immobilie, kann 5.000 Euro des Verlustes abziehen – und hat noch 15.000 Euro übrig für die Zukunft.

Die Post-Liste unten zeigt, wie Sie bei Immobilien nicht nur Gewinne optimieren, sondern auch Verluste richtig nutzen. Sie finden Beiträge zu Erbschaftssteuer, Liquiditätsmanagement, Bauschäden und Förderungen – alles Themen, die mit dem Verkauf oder der langfristigen Haltung von Immobilien zusammenhängen. Hier geht es nicht um Theorie. Es geht darum, wie Sie als Eigentümer echte finanzielle Vorteile herausholen – auch wenn der Markt nicht mit Ihnen spielt.

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