Erbschaftssteuer: Was Sie über Steuerpflicht, Freibeträge und Sparen wissen müssen
Wenn jemand stirbt, geht sein Vermögen auf die Erben über – aber nicht immer ohne Erbschaftssteuer, eine Steuer, die auf das Erbe erhoben wird, das von einem Verstorbenen an die Hinterbliebenen übergeht. Auch bekannt als Nachlasssteuer, ist sie kein pauschaler Abzug, sondern hängt davon ab, wer erbt, wie viel und in welchem Bundesland. Die Steuer trifft nicht alle gleich: Ehepartner und Kinder bekommen hohe Freibeträge, entfernte Verwandte oder Freunde dagegen deutlich weniger. In vielen Fällen bleibt gar nichts übrig – aber nur, wenn man nicht weiß, wie man es richtig macht.
Die Steuerfreibeträge, die von der Finanzbehörde festgelegten Beträge, ab denen Erbschaftssteuer fällig wird variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Ein Ehepartner kann bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, ein Kind bis zu 400.000 Euro. Wer mehr bekommt, zahlt zwischen 7 und 30 Prozent – je nach Höhe des Erbes und dem Bundesland. In Bayern, Baden-Württemberg und anderen Regionen gelten dieselben Regeln, aber die Praxis unterscheidet sich: Manche Ämter prüfen Unterlagen strenger, andere akzeptieren schneller Nachweise. Wichtig: Nicht jeder Cent, den der Verstorbene besaß, ist steuerpflichtig. Schulden, Bestattungskosten und Vermögenswerte, die vor dem Tod verschenkt wurden, können die Steuerlast senken – wenn sie richtig dokumentiert sind.
Die Erbfolge, die gesetzliche oder testamentarisch festgelegte Reihenfolge, wer was erhält spielt eine zentrale Rolle. Wer ein Testament hat, kann steuerlich vorteilhaft gestalten – etwa indem er größere Beträge an Kinder mit hohen Freibeträgen weitergibt. Wer nichts regelt, greift auf die gesetzliche Erbfolge zurück: Ehepartner und Kinder bekommen Vorrang, Eltern und Geschwister erst danach. Aber Achtung: Auch wenn kein Geld auf dem Konto ist, kann ein Haus, eine Wohnung oder eine Lebensversicherung steuerpflichtig sein. Viele wissen nicht, dass selbst ein kleines Grundstück oder ein Oldtimer als Erbe angemeldet werden muss – und dann wird die Steuer berechnet.
Was viele unterschätzen: Die Erbschaftssteuer, eine Steuer, die auf das Erbe erhoben wird, das von einem Verstorbenen an die Hinterbliebenen übergeht muss nicht sofort gezahlt werden. Sie haben drei Monate Zeit, den Antrag bei der Finanzbehörde einzureichen – und bis zu drei Jahre, um die Steuer zu zahlen, wenn Sie einen Ratenplan beantragen. Wer zu spät handelt, zahlt Zinsen. Und wer denkt, dass nur große Vermögen betroffen sind, irrt: Selbst ein Haus im Wert von 300.000 Euro kann bei einem Enkel oder Neffen zur Steuerpflicht führen.
Die Beiträge auf dieser Seite zeigen, wie Menschen mit Erbschaften umgehen – von der richtigen Dokumentation über die Nutzung von Freibeträgen bis hin zu Fällen, in denen ein Erbe fast verschwunden ist, weil niemand wusste, wie man es richtig macht. Sie finden konkrete Beispiele, Rechenwege und Tipps, die Ihnen helfen, nicht nur zu verstehen, was auf Sie zukommt – sondern wie Sie es richtig regeln.
- Nov, 16 2025
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- Dieter Wangen
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