Arbeitszimmer steuerlich – Alles, was du für die Steuer wissen musst

Wenn du dein Arbeitszimmer als ausschließlich beruflich genutzten Raum in deiner Wohnung ansetzt, kannst du einen Teil deiner Wohnkosten von der Einkommensteuer absetzen. Auch bekannt als Home‑Office, ist es ein wichtiges Steuerthema für alle, die von zu Hause aus arbeiten. Zusätzlich gibt es die Homeoffice‑Pauschale von 5 € pro Tag, höchstens 600 € im Jahr, für reine Kurzarbeit im Homeoffice, die ohne spezielles Arbeitszimmer gilt. Wer ein komplett separates Zimmer nutzt, kann hingegen den Arbeitszimmerabzug nach § 4 Abs. 5 EStG geltend machen und hat so Zugriff auf höhere Abschreibungsmöglichkeiten.

Voraussetzungen – wann das Arbeitszimmer anerkannt wird

Damit das Finanzamt dein Zimmer akzeptiert, muss es fast ausschließlich beruflich genutzt werden – mindestens zu 90 % der Nutzungszeit. Ein gemischtes Kinder‑ oder Gästezimmer reicht nicht. Größe spielt ebenfalls eine Rolle: Es muss ein klar abgrenzbarer Raum sein, kein offener Bereich im Wohnzimmer. In vielen Fällen ist die Arbeitszimmer steuerlich nur dann absetzbar, wenn kein alternativer Arbeitsplatz vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Wenn du einen eigenen Schreibtisch im Schlafzimmer hast, zählt das nicht als separates Arbeitszimmer.

Die Kosten, die du absetzen kannst, umfassen nicht nur die Miete, sondern auch anteilige Nebenkosten wie Heizung, Strom und Reinigung. Wichtig ist, dass du die Fläche deines Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche richtig ermittelst – zum Beispiel 15 % einer 80 m²‑Wohnung. Zusätzlich dürfen Aufwendungen für Büromöbel, Fachliteratur und technische Geräte (PC, Drucker) über die AfA (Abschreibung für Abnutzung über mehrere Jahre verteilt, meist 3‑5 Jahre für Büroeinrichtung) geltend gemacht werden.

Ein häufiger Stolperstein ist die Unterscheidung zwischen laufenden Kosten (Strom, Internet) und Investitionsgütern (Schreibtisch, Regale). Laufende Kosten kannst du sofort in voller Höhe ansetzen, während teurere Anschaffungen über die AfA abgeschrieben werden. Dabei gilt: Je schneller die Abschreibung, desto früher sparst du Steuern – ein guter Trick ist, teure Geräte auf die kürzeste zulässige Nutzungsdauer zu setzen.

Wenn du gerade erst ein Arbeitszimmer einrichtest, solltest du alle Belege sammeln und ein separates Konto für berufliche Ausgaben führen. Das erleichtert die Nachweisführung beim Finanzamt enorm. Auch ein kurzer Raumplan mit Quadratmeterangaben kann helfen, die Berechnungen zu belegen.

Im nächsten Abschnitt findest du praxisnahe Tipps, wie du die genannten Regeln konkret umsetzt und welche Fallstricke du vermeiden solltest. Schau dir die einzelnen Artikel unten an – von detaillierten Berechnungsbeispielen bis zu FAQ zum Arbeitszimmer‑Abzug – und hol dir das Beste aus deiner steuerlichen Situation heraus.

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