Schreibtisch für Homeoffice absetzen - So nutzt du die Steuerermäßigung optimal

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Ein Schreibtisch für Homeoffice ist ein Arbeitsmittel, das du in deinem häuslichen Arbeitszimmer nutzt, um berufliche Aufgaben zu erledigen. Viele fragen sich, ob die Kosten dafür wirklich von der Steuer abgesetzt werden können. Kurz gesagt: Ja, das geht - aber nur, wenn du die richtigen Voraussetzungen erfüllst und den Aufwand korrekt dokumentierst. In diesem Beitrag erkläre ich dir Schritt für Schritt, was du beachten musst, welche Abschreibungsmodelle es gibt und wie du Fehler vermeidest.

1. Was darf man steuerlich absetzen?

Grundsätzlich können alle Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind, als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu gehören nicht nur klassische Büroausstattung, sondern auch Möbel, die du ausschließlich für deine Arbeit nutzt. Der entscheidende Faktor ist die „notwendige berufliche Nutzung“ - das Finanzamt prüft, ob das Arbeitsmittel wirklich für die berufliche Tätigkeit unverzichtbar ist.

2. Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer

Bevor du an die Abschreibung denken kannst, musst du erst einmal prüfen, ob du ein anerkanntes Arbeitszimmer hast. Die Kriterien laut Finanzamt lauten:

  • Der Raum muss fast ausschließlich (mindestens 90 %) beruflich genutzt werden.
  • Er muss räumlich von der privaten Wohnung abgegrenzt sein - ein abgeschlossener Raum ist Pflicht.
  • Der Raum muss den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Bei rein beruflich bedingter Homeoffice‑Tätigkeit gilt das fast immer.

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kannst du Möbel wie den Schreibtisch als Arbeitsmittel ansetzen.

3. Abschreibung (AfA) für Möbel - lineare vs. sofortige Abschreibung

Für Möbel gilt normalerweise eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren. Das bedeutet, du kannst den Anschaffungspreis über 13 Jahre linear abschreiben (AfA - Abschreibung für Abnutzung). Es gibt jedoch Ausnahmen:

  1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Liegt der Netto‑Anschaffungspreis ≤ 800 € (bis 31 12 2024) bzw. ≤ 1.000 € ab 2025, kannst du den Betrag sofort in voller Höhe absetzen.
  2. Sofortabschreibung für Selbstständige: Wer im Jahr 2025 ein Arbeitszimmer neu einrichtet, kann bis zu 1.200 € (max. 30 % der Gesamtkosten) sofort als Sonderausgabe geltend machen.

Für die meisten Angestellten bleibt die lineare Abschreibung über 13 Jahre die gängige Methode. Das wirkt auf den ersten Blick wenig attraktiv, liefert aber über die Jahre stabile Steuervorteile.

Vergleich: Lineare Abschreibung vs. Sofortabschreibung (GWG)
Merkmal Lineare AfA (13 Jahre) GWG (Sofort)
Max. Netto‑Preis unbegrenzt 1 000 € (ab 2025)
Abschreibung pro Jahr Preis ÷ 13 100 % im Anschaffungsjahr
Eintragung im Formular Zeile „Abschreibung für Büromöbel“ Zeile „Geringwertige Wirtschaftsgüter“
Vorteil Planbare, gleichmäßige Belastung Sofortiger Steuervorteil
Geteiltes Bild: Schreibtisch mit sofortiger Geldflut neben Schreibtisch mit 13‑Jahres‑Kalender.

4. Praktische Schritte: Belege sammeln und Antrag stellen

Damit das Finanzamt deine Ausgaben anerkennt, brauchst du eine lückenlose Dokumentation. So gehst du vor:

  1. Rechnung aufbewahren: Sie muss Name, Anschaffungsdatum und Netto‑Betrag enthalten. Für GWG reicht ein Kassenbon.
  2. Raumplan erstellen: Skizziere das Arbeitszimmer, markiere die Fläche und füge die Möbelposition hinzu.
  3. Nachweis der beruflichen Nutzung: Ein Arbeitsvertrag, ein Schreiben des Arbeitgebers, das Homeoffice bestätigt, oder ein Nachweis über Kunden-/Projektarbeit im Homeoffice.
  4. Anlage N ausfüllen: Trage den Schreibtisch unter „Arbeitsmittel“ ein. Bei GWG nutzt du die Zeile „Geringwertige Wirtschaftsgüter“, bei linearer AfA die Zeile „Abschreibung für Büromöbel“.
  5. Steuerberater konsultieren (optional, aber empfehlenswert bei Unsicherheiten).

Wichtig: Die Absetzung erfolgt im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr der Anschaffung. Du musst die Werte nicht gesondert beim Finanzamt melden, solange du alles korrekt in der Anlage N angibst.

5. Beispielrechnung - Was spart du wirklich?

Nehmen wir an, du kaufst einen neuen Schreibtisch für 950 € netto im April 2025. Da der Preis die GWG‑Grenze von 1 000 € nicht überschreitet, kannst du den vollen Betrag sofort absetzen.

  • Steuerlicher Grundfreibetrag 2025: ca. 10.908 €.
  • Dein zu versteuerndes Einkommen würde ohne Schreibtisch 55.000 € betragen.
  • Durch die GWG-Absetzung sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 54.050 €.
  • Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du rund 285 € an Einkommensteuer.

Wenn du stattdessen die lineare AfA über 13 Jahre nutzt, wäre die jährliche Abschreibung 73,08 € (950 € ÷ 13). Bei 30 % Grenzsteuersatz ergibt das eine jährliche Steuerersparnis von etwa 22 € - also über 13 Jahre verteilt insgesamt rund 286 €, fast identisch, aber erst nach mehreren Jahren wirksam.

Person dokumentiert Schreibtisch, hält Rechnung und fotografiert für Steuerunterlagen.

6. Häufige Fehler und Tipps, die du vermeiden solltest

  • Gemischte Nutzung ignorieren: Wenn du den Schreibtisch auch privat nutzt, musst du den privaten Anteil herausrechnen. Ein 20 %iger Privatanteil mindert die abzugsfähige Summe.
  • Fehlende Nachweise: Ohne schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass du tatsächlich im Homeoffice arbeitest, kann das Finanzamt die Kosten ablehnen.
  • Falsche AfA-Dauer: Für Möbel ist die 13‑Jahres‑Regel wichtig. Eine kürzere Abschreibungsdauer wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.
  • Vergessen, die Homeoffice‑Pauschale zu berücksichtigen: Seit 2025 gibt es eine Pauschale von 6 € pro Arbeitstag (max. 1.260 € jährlich). Sie kann zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten abgesetzt werden.

Mein Tipp: Dokumentiere jede Anschaffung sofort, fotografiere das Arbeitszimmer und speichere digitale Kopien der Rechnungen in einem Ordner „Homeoffice 2025“. So hast du alles griffbereit, wenn die Steuererklärung fällig wird.

7. Fazit - Schreibtisch Homeoffice absetzen ist machbar

Zusammengefasst: Du kannst deinen Schreibtisch steuerlich geltend machen, wenn du ein separates Arbeitszimmer hast und die berufliche Nutzung klar nachweisen kannst. Bei einem Preis bis 1.000 € nutzt du die Sofortabschreibung, sonst gilt die lineare AfA über 13 Jahre. Kombiniere das mit der Homeoffice‑Pauschale, um das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen.

Kann ich den Schreibtisch auch dann absetzen, wenn ich ihn nur teilweise privat nutze?

Ja, aber du musst den privaten Nutzungsanteil herausrechnen. Beispiel: Nutzt du den Schreibtisch zu 80 % beruflich und zu 20 % privat, kannst du nur 80 % der Kosten abschreiben.

Was passiert, wenn ich kein separates Arbeitszimmer habe?

Ohne anerkanntes Arbeitszimmer kannst du keine Abschreibung für den Schreibtisch geltend machen. Du könntest jedoch höchstens die Homeoffice‑Pauschale ansetzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange dauert es, bis das Finanzamt meine Angaben prüft?

In der Regel prüft das Finanzamt die eingereichten Unterlagen im Rahmen deiner regulären Einkommensteuerveranlagung. Das kann von ein bis drei Monate dauern, abhängig vom Bearbeitungsaufkommen.

Kann ich den Schreibtisch auch als Selbstständiger absetzen?

Ja, Selbstständige können die Kosten ebenfalls als Betriebsausgaben ansetzen. Hier gelten die gleichen AfA‑Regeln, aber du kannst eventuell zusätzlich die Kleinunternehmer‑Regelung nutzen.

1 Comments

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    María José Gutiérrez Sánchez

    Oktober 17, 2025 AT 23:11

    Vielen Dank für die ausführliche Darstellung, die wirklich hilfreich ist, um die steuerlichen Grundlagen zu verstehen.
    Ein wichtiger Aspekt, den viele übersehen, ist die detaillierte Aufschlüsselung der beruflichen Nutzung, denn das Finanzamt verlangt einen klaren Nachweis.
    Es empfiehlt sich, nicht nur den Schreibtisch, sondern das gesamte Arbeitszimmer fotografisch zu dokumentieren, um einen lückenlosen Beweis zu haben.
    Die Aufbewahrung der Rechnung sollte sowohl in digitaler Form als auch in Papierform erfolgen, damit keine Fragen offen bleiben.
    Weiterhin sollte man die Fläche des Raumes exakt messen und das Ergebnis in den Unterlagen vermerken, weil die Prozentangabe der beruflichen Nutzung darauf basiert.
    Wenn ein Teil des Raumes privat genutzt wird, ist es zwingend nötig, den privaten Anteil rechnerisch abzuziehen, um die zulässige Abschreibung nicht zu überschreiten.
    Der Einsatz von Software zur Zeiterfassung kann zusätzlich belegen, dass die meiste Arbeitszeit im Homeoffice stattfindet.
    Für Selbständige ist die Möglichkeit, den Schreibtisch als Betriebsausgabe zu deklarieren, identisch, allerdings sollte man die Grenzen der AfA‑Dauer von 13 Jahren immer im Blick behalten.
    Eine häufige Verwechslung besteht darin, die Homeoffice‑Pauschale von den Möbelabschreibungen zu trennen; beide können parallel geltend gemacht werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
    Die steuerliche Geltendmachung erfolgt im Rahmen der Anlage N, wobei die Zeile für GWG oder lineare AfA exakt ausgefüllt werden muss.
    Ein kleiner Tipp: Nutzen Sie die Erläuterungsfelder im Formular, um die berufliche Notwendigkeit des Schreibtisches extra zu begründen.
    Falls das Finanzamt Rückfragen stellt, kann ein kurzes Begleitschreiben mit Verweisen auf den Arbeitsvertrag hilfreich sein.
    Man sollte außerdem darauf achten, dass der Schreibtisch nicht zum reinen Freizeitmöbel wird, da sonst der Abzug gefährdet ist.
    Der größte Nutzen entsteht, wenn man die Kombination aus GWG‑Sofortabschreibung und der Homeoffice‑Pauschale optimal nutzt, um die Steuerlast im ersten Jahr spürbar zu senken.
    Abschließend lässt sich sagen, dass eine systematische und ordentliche Dokumentation das A und O ist, um spätere Probleme zu vermeiden.
    Bei Unsicherheiten ist der Rat eines Steuerberaters empfehlenswert, er kann die individuelle Situation bewerten und optimale Strategien vorschlagen.

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