Renovierung vs. Sanierung vs. Modernisierung: Die Unterschiede erklärt

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Stell dir vor, du bist Vermieter und dein Mieter fragt: "Darf ich die Wände neu streichen?" Oder du bist Eigentümer und überlegst: "Soll ich die Heizung austauschen oder erst die Dämmung machen?" Viele denken, Renovierung, Sanierung und Modernisierung sind nur andere Wörter für "was ich am Haus repariere". Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. In Deutschland hat jede dieser Maßnahmen rechtliche Konsequenzen - für die Kosten, für die Miete, für die Zustimmungspflicht. Wer das nicht versteht, zahlt doppelt, verliert Mieter oder macht sich strafbar.

Renovierung: Schönheitsreparatur, kein Eingriff

Renovieren bedeutet: optisch auffrischen. Nicht mehr, nicht weniger. Es geht nicht um kaputte Rohre, nicht um Schimmel, nicht um alte Fenster. Es geht um das, was du mit einem Pinsel, einer Rolle oder einem neuen Teppich hinbekommst. Die Wände werden gestrichen. Die Tapete kommt runter, neue kommt drauf. Der Linoleumboden wird durch Laminat ersetzt. Die Badewanne bekommt einen neuen Lack, die Türgriffe werden ausgetauscht. Das ist Renovierung.

Im Mietrecht ist das besonders wichtig: Renovierungsarbeiten fallen in der Regel in die Verantwortung des Mieters. Das steht oft im Mietvertrag. Wenn du als Mieter die Wände neu streichst, weil sie abgewetzt aussehen, machst du nichts Illegales - solange du nicht die Bausubstanz berührst. Der Vermieter muss dafür nicht zahlen. Er muss nicht einmal zustimmen, es sei denn, der Vertrag sagt anders.

Warum ist das so? Weil Renovierung keinen Wert steigert. Sie macht das Wohnen angenehmer, aber nicht sicherer, nicht energieeffizienter, nicht langlebiger. Sie ist wie ein neuer Anstrich auf einem alten Auto - es fährt immer noch genauso, aber es sieht besser aus. Und das ist es auch: eine Schönheitsreparatur. Wer glaubt, er könne mit Renovierung die Miete erhöhen, liegt falsch. Das geht nicht.

Sanierung: Wiederherstellung nach Schaden

Sanierung ist etwas ganz anderes. Hier geht es nicht um Ästhetik, sondern um Notwendigkeit. Wenn das Dach undicht ist, Wasser in die Wand läuft und Schimmel wächst - dann ist Sanierung fällig. Wenn die Elektroinstallation veraltet ist und Gefahr besteht, dass es brennt. Wenn die Bodenplatte Risse hat, die statisch bedenklich sind. Wenn Asbest in den Dämmplatten steckt. Das sind keine Schönheitsfehler. Das sind Schäden.

Die Zielsetzung der Sanierung ist klar: den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Nicht besser, nicht moderner - einfach wieder funktionstüchtig. Ein kaputter Heizkessel wird durch einen identischen ersetzt. Eine undichte Wasserleitung wird repariert, nicht durch eine smartere ersetzt. Die alte Fensterbank wird ausgebessert, nicht durch ein Wärmeschutzfenster ersetzt.

Und hier kommt die große Regel: Die Kosten trägt der Eigentümer. Der Mieter zahlt nichts. Der Vermieter darf die Miete nicht erhöhen, weil er die Sanierung macht. Warum? Weil er verpflichtet ist, eine wohnfähige Immobilie zur Verfügung zu stellen. Wenn das Haus baufällig wird, ist das sein Problem - nicht das des Mieters. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach klargestellt. Eine Sanierung ist keine Investition. Sie ist eine Pflicht.

Typische Sanierungsmaßnahmen: Entfernen von Schimmel, Austausch maroder Rohre, Instandsetzung der Dachkonstruktion, Sanierung der Kellerwände gegen Feuchtigkeit, Austausch von Asbestplatten. Alles, was notwendig ist, damit die Wohnung wieder sicher bewohnt werden kann. Wer das als "Modernisierung" bezeichnet, macht einen juristischen Fehler - und riskiert eine Mieterklage.

Modernisierung: Aufwertung, ohne Schaden

Modernisierung ist die einzige der drei Maßnahmen, die keinen Schaden voraussetzt. Du kannst sie machen, wenn alles noch perfekt funktioniert. Sie zielt darauf ab, den technischen Standard zu heben. Du verbesserst das Gebäude - nicht weil es kaputt ist, sondern weil es alt ist.

Beispiele? Die Fassade wird gedämmt. Die alten Einzelfenster werden durch Wärmeschutzfenster mit Dreifachverglasung ersetzt. Die alte Ölheizung wird durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Der Keller wird isoliert. Der Eingang wird barrierefrei umgebaut. Smarte Thermostate und eine zentrale Lüftungsanlage werden eingebaut. Das ist Modernisierung.

Und hier kommt der entscheidende Unterschied: Die Kosten können auf die Miete umgelegt werden. Der Vermieter darf die Miete um bis zu 11 % pro Jahr erhöhen - maximal 8 % pro Jahr, wenn es um energetische Maßnahmen geht. Das ist nicht nur erlaubt, es ist ein Recht. Warum? Weil die Maßnahme den Wert der Immobilie steigert. Sie senkt die Betriebskosten, verbessert das Wohnklima, macht das Haus attraktiver für zukünftige Mieter. Es ist eine Investition in die Zukunft.

Die meisten Modernisierungen haben auch einen energetischen Fokus. Das ist kein Zufall. Seit 2020 gilt in Deutschland: Gebäude müssen immer energieeffizienter werden. Die KfW und das BAFA fördern Dämmung, Fenster, Heizung - mit Zuschüssen und günstigen Krediten. Wer modernisiert, spart nicht nur beim Heizgeld, sondern bekommt auch Geld vom Staat. Das macht Modernisierung zur wirtschaftlich klügsten Entscheidung - besonders in Zeiten hoher Energiepreise.

Schimmel und Wasserschäden in einer alten deutschen Wohnung, Reparaturarbeiten laufen.

Was ist eine Kernsanierung?

Kernsanierung ist die extremste Form der Sanierung - und oft mit Modernisierung vermischt. Sie passiert, wenn ein Gebäude so schlecht ist, dass es nicht mehr repariert, sondern von Grund auf erneuert werden muss. Das gesamte Haus wird entkernt: Dach, Wände, Boden, Elektrik, Rohre - alles raus. Dann wird neu gebaut. Aber nicht neu wie ein Neubau - sondern neu wie ein Altbau, der wieder wohnfähig ist.

Ein Beispiel: Ein 1920er-Jahre-Haus hat feuchte Wände, eine veraltete Elektrik, keinen Wärmeschutz, und die Decken sind brüchig. Eine einfache Sanierung reicht nicht mehr. Also wird die Fassade abgebrochen, die Wände gedämmt, die Rohre komplett neu verlegt, die Heizung ersetzt, die Fenster modernisiert - und alles mit einem neuen Dach abgeschlossen. Das ist Kernsanierung.

Ob das nun Sanierung oder Modernisierung ist? Beides. Denn es wird die Bausubstanz wiederhergestellt - und gleichzeitig auf den neuesten Stand gebracht. Der Unterschied: Bei einer Kernsanierung geht es vor allem um die Wiederherstellung, bei einer Modernisierung um die Aufwertung. Aber in der Praxis laufen beide oft zusammen. Der Schlüssel ist: Wenn du zusätzlich Energieeffizienz oder Komfort steigerst, während du reparierst, dann ist es Modernisierung. Und dann darfst du die Miete erhöhen.

Warum die Unterscheidung so wichtig ist

Stell dir vor, du bist Mieter. Dein Vermieter sagt: "Ich mache jetzt eine Modernisierung - deshalb steigt die Miete um 15 %." Du denkst: "Okay, das ist fair." Doch dann entdeckst du: Er hat nur die Wände gestrichen, die Fußleisten erneuert und die alte Heizung nicht angerührt. Das ist keine Modernisierung. Das ist Renovierung. Und du darfst die Mieterhöhung ablehnen. Du kannst sogar Schadensersatz verlangen, wenn du durch die falsche Angabe in die Irre geführt wurdest.

Umgekehrt: Du bist Vermieter. Du willst die Heizung austauschen. Du denkst: "Das ist doch Sanierung - ich muss es selbst zahlen." Aber nein. Eine neue, effiziente Heizung ist Modernisierung. Du darfst die Miete erhöhen. Du kannst Fördermittel beantragen. Du sparst langfristig Geld. Du verlierst keinen Mieter - du gewinnst einen besseren.

Die Unterscheidung ist kein juristischer Kauderwelsch. Sie ist eine Frage von Recht, Geld und Vertrauen. Wer sie nicht kennt, verliert. Wer sie kennt, nutzt sie.

Modernisierte Wohnung mit neuen Fenstern, gedämmter Fassade und Solaranlage im Abendlicht.

Praxis-Tipps für Eigentümer und Mieter

  • Als Mieter: Lies deinen Mietvertrag. Steht da etwas über Schönheitsreparaturen? Dann musst du sie machen - aber nur die, die wirklich optisch sind. Frag nicht, ob du die Heizung wechseln darfst. Das ist keine Renovierung.
  • Als Vermieter: Mache keine Sanierungsarbeiten als Modernisierung aus. Das ist Betrug. Und wenn du Modernisierungen durchführst, dokumentiere alles: Rechnungen, Baupläne, Förderanträge. Du brauchst das für die Mieterhöhung.
  • Beide Seiten: Nutze den Modernisierungsrechner der Sparkasse oder der KfW. Gib deine Hausdaten ein - und sieh, welche Maßnahmen sich lohnen. Die Tools zeigen dir nicht nur Einsparungen, sondern auch, welche Förderung du bekommst.
  • Immer: Schreibe alles auf. Ein Brief mit Zustimmung, eine E-Mail mit Beschreibung der Maßnahme - das verhindert später Streit. Mündliche Absprachen zählen in der deutschen Rechtspraxis nicht.

Was kommt als Nächstes?

In den nächsten Jahren wird sich die Unterscheidung zwischen Sanierung und Modernisierung noch deutlicher abzeichnen. Die Energiegesetze werden strenger. Ab 2030 müssen viele Altbauten mit erneuerbaren Energien heizen. Wer jetzt nicht modernisiert, wird später gezwungen - und hat keine Chance, die Kosten umzulegen.

Die Zukunft gehört den Häusern, die nicht nur repariert werden, sondern verbessert. Wer heute eine Dämmung macht, spart morgen 40 % Heizkosten. Wer heute Fenster wechselt, macht seine Wohnung attraktiver für junge Familien. Wer heute nur streicht, bleibt im alten System - und verliert langfristig.

Darf ich als Mieter die Wände streichen, ohne die Zustimmung des Vermieters?

Ja, wenn es sich um eine klassische Renovierung handelt - also Streichen, Tapezieren oder Bodenbelagswechsel ohne bauliche Veränderung. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag das nicht verbietet. Du musst die Farbe später nicht wieder rückgängig machen, es sei denn, der Vertrag verlangt es explizit. Aber: Kein Bohren, kein Abbruch, kein Austausch von Fenstern oder Rohren - das ist keine Renovierung.

Kann ich als Vermieter die Miete erhöhen, wenn ich die Heizung erneuere?

Ja, wenn es sich um eine Modernisierung handelt. Ein Austausch der Heizung gegen eine energieeffizientere Variante - wie eine Wärmepumpe oder einen modernen Gas-Brennwertkessel - ist eine Modernisierung. Du darfst die Miete um bis zu 11 % pro Jahr erhöhen, maximal 8 %, wenn es um Energieeinsparungen geht. Du musst den Mieter schriftlich informieren und die Kosten belegen. Fördermittel von der KfW kannst du zusätzlich beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Modernisierung bei Schimmel?

Wenn Schimmel durch eine defekte Dachrinne oder undichte Fenster entstanden ist, musst du zuerst die Ursache beheben - das ist Sanierung. Du reparierst die Dachrinne, tauschst die Fenster aus. Wenn du danach zusätzlich die Außenwand dämmst, um zukünftig Feuchtigkeit zu verhindern, ist das Modernisierung. Sanierung beseitigt den Schaden, Modernisierung verhindert, dass er wieder kommt - und steigert den Wert.

Muss ich als Eigentümer eine Sanierung machen, wenn der Mieter sie verlangt?

Ja, wenn es sich um einen baulichen Mangel handelt, der die Wohnfähigkeit beeinträchtigt. Schimmel, undichte Dächer, kaputte Heizung, defekte Elektrik - das sind Pflichten des Vermieters. Du kannst die Kosten nicht auf den Mieter abwälzen. Aber: Wenn du die Sanierung mit Modernisierungsmaßnahmen kombinierst - etwa beim Austausch der Fenster - darfst du die Miete erhöhen. Das ist legal und sinnvoll.

Kann ich eine Modernisierung ablehnen, wenn die Miete steigt?

Nein, du kannst die Mieterhöhung nicht einfach ablehnen - aber du kannst sie prüfen. Der Vermieter muss dir schriftlich mitteilen, welche Maßnahme durchgeführt wurde, wie viel sie kostet und wie viel Miete erhöht wird. Du kannst die Rechnungen verlangen und prüfen, ob es wirklich eine Modernisierung war. Wenn nein - etwa wenn nur gestrichen wurde - kannst du die Mieterhöhung anfechten. Dafür hast du drei Monate Zeit nach Bekanntgabe.