Handwerkerleistungen am Eigenheim: So nutzen Sie den Steuerbonus 2025 optimal

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Wenn Sie in Ihrem Eigenheim renovieren, sanieren oder reparieren lassen, können Sie bis zu 2.000 Euro pro Jahr an Steuern sparen - vorausgesetzt, Sie machen es richtig. Der Handwerkerbonus ist eine der einfachsten und effektivsten Möglichkeiten, um Kosten für Arbeiten an Ihrem Zuhause steuerlich abzusetzen. Doch viele Hausbesitzer und Mieter verschwenden diese Chance, weil sie die Regeln nicht verstehen. Hier erklären wir genau, wie der Bonus funktioniert, was Sie beachten müssen und wie Sie ihn 2025 am besten nutzen.

Was genau ist der Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus ist eine steuerliche Erleichterung, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Er gilt für Arbeiten, die direkt in oder an Ihrem Eigenheim oder Ihrer Mietwohnung durchgeführt werden. Das kann alles sein: neue Heizung, Sanierung des Badezimmers, Dämmung der Außenwände, Reparatur des Daches oder sogar die Reinigung der Fassade. Wichtig ist: Es muss sich um echte Handwerkerleistungen handeln, nicht um den Kauf von Materialien oder Möbeln.

Es gibt zwei Arten von Förderung: eine für haushaltsnahe Dienstleistungen und eine für energetische Sanierungen. Beide haben unterschiedliche Regeln und Höchstbeträge.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bis zu 1.200 Euro pro Jahr

Für Arbeiten wie Malerarbeiten, Elektrikerarbeiten, Tischlerei, Schreinerarbeiten oder die Reinigung von Kaminen und Lüftungsanlagen gilt § 35a EStG. Hier können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen - aber nicht die Materialkosten. Das ist der entscheidende Punkt, den viele falsch verstehen.

Beispiel: Sie zahlen 5.000 Euro für die Neueinrichtung Ihres Badezimmers. Davon sind 3.500 Euro Arbeitskosten und 1.500 Euro Material. Sie können nur die 3.500 Euro Arbeitskosten berücksichtigen. 20 Prozent davon sind 700 Euro. Das ist Ihr Steuervorteil.

Die Höchstgrenze liegt bei 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr. Das bedeutet: Selbst wenn Sie 10.000 Euro Arbeitskosten haben, können Sie nur 6.000 Euro als Bemessungsgrundlage nutzen. Das ergibt maximal 1.200 Euro Steuerrückerstattung pro Jahr.

Energetische Sanierungen: Bis zu 40.000 Euro über drei Jahre

Wenn Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren - zum Beispiel mit Wärmepumpe, neuen Fenstern, Dachdämmung oder Solaranlage - greift § 35c EStG. Hier werden alle Kosten berücksichtigt: Arbeit und Material. Und die Förderung ist deutlich höher.

Die Gesamtsumme, die über drei Jahre gefördert wird, beträgt bis zu 40.000 Euro. Aber nicht auf einmal: Im ersten und zweiten Jahr können Sie jeweils 7 Prozent der Kosten absetzen, im dritten Jahr 6 Prozent. Das heißt:

  • Erstes Jahr: max. 14.000 Euro Förderung (7 % von 200.000 Euro)
  • Zweites Jahr: max. 14.000 Euro
  • Drittes Jahr: max. 12.000 Euro

Wichtig: Die Sanierung muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Außerdem brauchen Sie eine Fachunternehmensbescheinigung vom Handwerker - das ist ein offizielles Dokument, das den Energieeffizienz-Standard bestätigt.

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

Nicht alles, was im Haus passiert, ist förderfähig. Hier ist eine klare Liste:

  • ✅ Dämmung von Wänden, Dächern, Fenstern
  • ✅ Einbau neuer Heizungen, Lüftungsanlagen, Solarthermie
  • ✅ Elektrikerarbeiten an festen Anlagen (Licht, Steckdosen, Sicherungen)
  • ✅ Maler- und Putzarbeiten an Innen- und Außenwänden
  • ✅ Sanierung von Bädern, Küchen, Treppen
  • ✅ Reinigung von Kaminen, Lüftungsanlagen, Schornsteinen
  • ✅ Reparaturen an Türen, Fenstern, Garagen
  • ✅ Gartenarbeiten, wenn sie direkt mit dem Haus verbunden sind (z. B. Einfahrt, Zaun)

Was nicht zählt:

  • ❌ Möbel, Küchengeräte, Teppiche
  • ❌ Reparaturen an Geräten, die aus dem Haus gebracht werden (z. B. Waschmaschine in der Werkstatt)
  • ❌ Reinigung von Gartenteichen oder Rasenmähen
  • ❌ Vorarbeiten, die Sie selbst machen (z. B. Alte Fliesen rausreißen)
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Wie Sie den Bonus optimal nutzen - 5 praktische Tipps

Der Handwerkerbonus ist einfach - aber nur, wenn Sie die Regeln kennen. Hier sind fünf Tipps, die Ihnen helfen, mehr herauszuholen:

  1. Rechnung immer getrennt ausstellen lassen - Arbeits- und Materialkosten müssen klar getrennt auf der Rechnung stehen. Sonst lehnt das Finanzamt alles ab. Fordern Sie das von Ihrem Handwerker, bevor er loslegt.
  2. Zahlen Sie per Überweisung - Barzahlungen, Schecks oder Zahlung an Privatpersonen werden nicht akzeptiert. Nur ein direkter Banktransfer auf das Konto des Unternehmens zählt.
  3. Verteilen Sie große Projekte auf zwei Jahre - Wenn Sie 8.000 Euro Arbeitskosten haben, zahlen Sie 6.000 Euro in 2025 und 2.000 Euro in 2026. So nutzen Sie die 1.200 Euro Grenze in beiden Jahren voll aus. Das bringt Ihnen insgesamt 2.400 Euro statt nur 1.200 Euro.
  4. Verwenden Sie die Steuer-Software - Programme wie WISO Mein Geld, Taxamo oder ELSTER erkennen automatisch, welche Positionen förderfähig sind. Laden Sie die Rechnung hoch - die Software macht den Rest.
  5. Halten Sie alle Unterlagen zwei Jahre auf - Rechnung, Kontoauszug, Fachunternehmensbescheinigung. Das Finanzamt kann bis zu zwei Jahre nach der Einreichung noch nachfragen.

Was passiert, wenn Sie es falsch machen?

Viele Nutzer berichten von Problemen. Ein typischer Fehler: Der Handwerker gibt auf der Rechnung nur einen Gesamtbetrag an. Dann muss das Finanzamt anfragen - und das dauert Monate. Ein anderer Fehler: Die Zahlung erfolgt an ein privates Konto. Das ist kein Betrug, aber es wird nicht anerkannt.

Ein Nutzer aus München meldete sich auf Reddit: „Ich habe 2024 7.000 Euro Arbeitskosten für die Dämmung bezahlt. Aber die Rechnung hatte keine Aufschlüsselung. Ich bekam 0 Euro zurück. Erst nach zwei Briefen und einem Anruf beim Finanzamt wurde die Rechnung akzeptiert.“

Ein weiterer Fall: Eine Familie hat 2025 eine neue Heizung installiert und die Kosten auf 2024 und 2025 verteilt. Das Finanzamt akzeptierte nur 2024 - weil die Rechnung im Jahr 2024 ausgestellt wurde, aber die Zahlung erst 2025 erfolgte. Das Finanzamt prüft das Datum der Zahlung, nicht das Datum der Rechnung.

Handwerkerbonus vs. KfW-Förderung: Was ist besser?

Viele fragen: Soll ich den Handwerkerbonus nehmen oder lieber einen KfW-Zuschuss? Hier der Vergleich:

Vergleich Handwerkerbonus und KfW-Förderung
Kriterium Handwerkerbonus KfW-Programm 430
Förderhöhe Max. 1.200 €/Jahr (haushaltsnah), 40.000 € über 3 Jahre (energetisch) Max. 60.000 € pro Sanierung (20 % Zuschuss)
Voraussetzung Kein Antrag nötig - nur Steuererklärung Vorheriger Antrag, Nachweise, technische Vorgaben
Dauer der Förderung 2025 bis mindestens 2030 Bis 2030, aber mit begrenztem Budget
Materialkosten Haushaltsnah: nicht förderfähig Alle Kosten förderfähig
Steuersatz relevant? Ja - nur wenn Sie Steuern zahlen Nein - direkter Zuschuss

Wenn Sie viel investieren und hohe Steuern zahlen, ist der Handwerkerbonus oft besser. Wenn Sie wenig Steuern zahlen, aber viel Geld haben, ist die KfW-Förderung die bessere Wahl. Die Kombination beider Programme ist möglich - aber nicht gleichzeitig für dieselben Kosten.

Waage mit Rechnungen und Bescheinigungen auf einer Seite, goldenem Steuerrückerstattungssymbol auf der anderen.

Wer profitiert am meisten?

Der Handwerkerbonus hilft vor allem Menschen mit mittlerem Einkommen, die Steuern zahlen. Wer nur Grundfreibetrag hat, profitiert kaum - denn der Bonus reduziert die Steuerschuld, nicht die Einkünfte. Eine Familie mit 50.000 Euro Einkommen und 5.000 Euro Arbeitskosten spart etwa 800-1.000 Euro, je nach Steuerklasse.

Statistiken zeigen: Im Jahr 2024 haben über 5,7 Millionen Haushalte den Bonus genutzt. Das entspricht fast jeder zehnten Steuererklärung in Deutschland. Die meisten Anträge kamen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg - Regionen mit hohem Immobilienwert und vielen Eigenheimen.

Was kommt 2026 und danach?

Die aktuelle Regelung läuft bis 2030. Der Bundestag hat im März 2025 beschlossen, die Förderung für energetische Sanierungen zu verlängern. Für haushaltsnahe Dienstleistungen bleibt die Höchstgrenze bei 1.200 Euro - es gibt keine Anzeichen für eine Erhöhung. Experten erwarten, dass der Bonus stabil bleibt, weil er einfach ist, gut funktioniert und das Handwerk stützt.

Die Handwerkskammer Stuttgart berichtet: Durch den Bonus stiegen die Aufträge für Sanierungen 2024 um 18,7 Prozent. Das zeigt: Der Bonus funktioniert - nicht nur für Steuerzahler, sondern auch für Handwerksbetriebe.

Frequently Asked Questions

Kann ich den Handwerkerbonus auch für meine Mietwohnung nutzen?

Ja, Mieter können den Handwerkerbonus ebenfalls nutzen - vorausgesetzt, sie zahlen die Handwerkerrechnung selbst. Wenn der Vermieter die Arbeiten veranlasst und bezahlt, können Sie nichts absetzen. Aber wenn Sie selbst für eine neue Heizung, eine Dämmung oder eine neue Küche bezahlen, können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Rechnung muss auf Ihren Namen lauten.

Muss ich den Handwerkerbonus jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Der Bonus wird nicht separat beantragt. Sie tragen die Kosten einfach in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung ein - meist unter „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder „Energetische Sanierung“. Die Software hilft Ihnen dabei. Sie brauchen keinen separaten Antrag, keine Formulare, keine Genehmigung.

Was passiert, wenn ich die Rechnung verliere?

Ohne Rechnung gibt es keinen Bonus. Das Finanzamt verlangt die Originalrechnung oder eine beglaubigte Kopie, zusammen mit dem Kontoausweis. Wenn Sie die Rechnung verloren haben, kontaktieren Sie den Handwerker. Er kann Ihnen eine neue Ausfertigung schicken. Aber: Die Rechnung muss das Datum der Leistung und die Zahlungsbestätigung enthalten. Nachträgliche Rechnungen ohne Zahlungsnachweis werden abgelehnt.

Kann ich den Bonus für mehrere Immobilien nutzen?

Ja, aber nur für Ihre Hauptwohnung und eine weitere Immobilie, die Sie selbst bewohnen. Für Ferienwohnungen, die Sie vermieten, gilt der Bonus nicht. Wenn Sie zwei Eigenheime haben und in beiden leben, können Sie in beiden die Kosten absetzen - aber die 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr gelten insgesamt, nicht pro Wohnung.

Wann bekomme ich das Geld zurück?

Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell durchschnittlich 8,3 Wochen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung im Februar einreichen, bekommen Sie das Geld meist bis Ende April. Wenn Sie eine Nachfrage vom Finanzamt erhalten, kann es länger dauern. Nutzen Sie ELSTER oder eine Steuer-Software - die werden schneller bearbeitet als Papierformulare.