Garantie und Gewährleistung nach Renovierung: Was wirklich gilt und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen

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Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Wenn Sie Ihre Wohnung renovieren, geht es nicht nur um neue Fliesen, frische Farbe oder eine moderne Heizung. Es geht auch um Gewährleistung - und das ist etwas völlig anderes als die Garantie, die der Handwerker Ihnen vielleicht mit einem Lächeln verspricht. Viele Hausbesitzer verwechseln die beiden. Und das kostet Geld, Zeit und Nerven.

Die Gewährleistung ist kein Bonus. Sie ist Ihr Recht. Gesetzlich. Und zwar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie gilt automatisch, sobald der Handwerker die Arbeit abgenommen hat. Die Garantie hingegen ist freiwillig. Ein Extra, das der Unternehmer Ihnen vielleicht gewährt - aber auch wieder streichen kann, wenn er will.

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?

Bei einer Renovierung haben Sie fünf Jahre Zeit, um Mängel geltend zu machen. Das steht in § 634a BGB. Diese Frist beginnt, sobald Sie die Arbeit abgenommen haben - also nicht, wenn die Rechnung bezahlt ist, sondern wenn alles fertig und in Ordnung erscheint.

Doch Achtung: Nicht jede Renovierung zählt als Bauwerk. Wenn Sie nur eine Wand gestrichen, die Badewanne ausgetauscht oder die Fußbodenheizung gewartet haben, dann handelt es sich um eine Gebrauchsgüterlieferung. Hier gilt nur eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Der Unterschied ist entscheidend. Eine komplette Badsanierung mit neuen Rohrleitungen und Estrich zählt als Bauwerk. Ein neues Waschbecken allein nicht.

Und was, wenn der Handwerker einen Mangel absichtlich verschwiegen hat? Dann gilt nicht die fünfjährige, sondern die dreißigjährige Verjährungsfrist. Das ist kein theoretisches Szenario. In Lüneburg wurde 2023 ein Fall bekannt, bei dem ein Dachdecker undicht verlegte Dachziegel verschwieg - erst drei Jahre später trat Feuchtigkeit auf. Der Betroffene konnte trotzdem Anspruch geltend machen, weil der Mangel arglistig verschwiegen worden war.

Warum ist die Gewährleistung sicherer als die Garantie?

Die Gewährleistung ist bindend. Sie kann nicht ausgeschlossen werden. Selbst wenn der Vertrag steht: „Keine Gewährleistung“ - das ist rechtlich unwirksam. Der Handwerker muss trotzdem reparieren, wenn ein Mangel vorhanden ist, den er selbst verursacht hat.

Die Garantie ist anders. Sie ist ein freiwilliges Versprechen. Der Hersteller oder Handwerker legt selbst fest:

  • Wie lange sie gilt (1 Jahr? 5 Jahre?)
  • Was genau abgedeckt ist (nur die Heizung? Nur die Installation? Nicht die Montage?)
  • Was Sie tun müssen, um sie zu erhalten (z. B. jährliche Wartung durch den Betrieb)
  • Ob Reparaturkosten oder nur Ersatzteile übernommen werden

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Handwerker verspricht eine „10-jährige Garantie auf die neue Heizung“. Klingt toll. Doch in den kleinen Buchstaben steht: „Nur bei jährlicher Wartung durch unseren eigenen Service“. Wenn Sie die Wartung selbst machen oder einen anderen Techniker holen, ist die Garantie weg. Die Gewährleistung hingegen bleibt - denn sie ist gesetzlich.

Was hat sich seit 2022 geändert?

Die Gewährleistungsreform von 2022 hat das Spiel verändert. Vorher mussten Sie innerhalb der ersten sechs Monate beweisen, dass der Mangel schon beim Einbau bestand. Danach mussten Sie nachweisen, dass er durch den Handwerker verursacht wurde - was fast unmöglich war.

Jetzt gilt: In den ersten zwölf Monaten nach Abnahme liegt die Beweislast beim Handwerker. Er muss beweisen, dass der Mangel nicht schon damals da war. Das ist ein riesiger Vorteil für Sie. In 27 % weniger Fällen mussten Verbraucher vor Gericht ziehen, nachdem die Reform eingeführt wurde - das ergab eine Studie des Bundesjustizministeriums im Jahr 2023.

Ab dem 13. Monat kehrt sich die Beweislast um. Dann müssen Sie zeigen, dass der Mangel bereits bei der Abnahme bestand. Dafür brauchen Sie gute Unterlagen: Fotos vom Tag der Abnahme, Rechnungen, Verträge, Protokolle. Wer das nicht hat, verliert oft.

Handwerker und Hausbesitzer unterschreiben ein Abnahmeprotokoll mit offener BGB-Regelung.

Was tun, wenn ein Mangel auftritt?

Erster Schritt: Dokumentieren. Machen Sie Fotos. Von allen Seiten. Von der Stelle, wo es undicht ist, wo die Fliese bricht, wo die Heizung quietscht. Notieren Sie Datum und Uhrzeit.

Zweiter Schritt: Schreiben Sie eine Mängelanzeige. Kein Telefonat. Kein WhatsApp. Schreiben Sie es auf. Einfach, klar, sachlich. Beispiel:

„Sehr geehrter Herr Meier, am 12. März 2025 haben wir Ihre Renovierungsarbeiten abgenommen. Seit dem 15. Februar 2026 tritt an der Duschwanne Wasseraustritt auf. Der Mangel besteht bereits seit der Abnahme. Bitte beheben Sie den Schaden innerhalb von 14 Tagen. Wir behalten uns die gesetzlichen Ansprüche vor.“

Dritte Schritt: Frist setzen. Geben Sie dem Handwerker mindestens 14 Tage Zeit. Danach können Sie selbst reparieren lassen und die Kosten vom Handwerker verlangen - oder einen Ersatzanspruch geltend machen.

Wenn er nicht reagiert: Kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle für den Bau, das Handwerk und die Architektur (SchSBau). 2023 hat sie über 1.247 Fälle pro Monat bearbeitet. Die meisten werden außergerichtlich gelöst.

Was Sie bei Garantien immer prüfen müssen

Wenn ein Handwerker Ihnen eine Garantie anbietet - fragen Sie nach dem genauen Text. Nicht nach dem Versprechen. Nach dem Dokument.

Typische Fallen:

  • „Nur bei Nutzung durch den ursprünglichen Käufer“ - wenn Sie die Wohnung verkaufen, ist die Garantie weg.
  • „Nur bei Wartung durch unseren Service“ - kostet 120 Euro pro Jahr und ist oft nicht notwendig.
  • „Keine Lohnkosten“ - nur Ersatzteile werden bezahlt, nicht die Arbeit.
  • „Ausschluss bei unsachgemäßer Bedienung“ - das ist so vage formuliert, dass fast jeder Schaden davon erfasst wird.

Ein Fall aus dem Forum bauexperten.de: Ein Kunde bekam eine 5-jährige Garantie auf seine neue Heizung. Als sie nach drei Jahren ausfiel, wurde der Schaden auf „unsachgemäße Bedienung“ zurückgeführt - weil er die Heizung mal für eine Woche auf 18 Grad gestellt hatte. Die Garantie war hinfällig. Die Gewährleistung aber nicht - denn der Mangel war ein Herstellerfehler.

Was ist mit öffentlichen Gebäuden oder Gewerbe?

Wenn Sie eine Schule, ein Büro oder ein öffentliches Gebäude renovieren, gelten andere Regeln: die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Hier beträgt die Gewährleistungsfrist nur vier Jahre. Und: Nach jeder Reparatur beginnt eine neue Frist von zwei Jahren. Das ist weniger als beim Privatbau. Aber: Die VOB gilt nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Für Privatpersonen wird sie von der Verbraucherzentrale ausdrücklich abgeraten.

Ein Schild mit 'Gewährleistung' hält sich gegen zerbrechliche Garantieversprechen.

Wie schützen Sie sich vorher?

Bevor Sie unterschreiben:

  1. Prüfen Sie den Vertrag auf Klauseln wie „keine Gewährleistung“ - diese sind ungültig.
  2. Verlangen Sie eine schriftliche Garantieerklärung mit allen Bedingungen - nicht nur mündlich.
  3. Verlangen Sie eine detaillierte Abnahmeprotokoll mit Unterschrift - mit Datum und Zeit.
  4. Machen Sie vor, während und nach der Renovierung Fotos - und speichern Sie sie in der Cloud.
  5. Archivieren Sie alle Rechnungen, Angebote, Verträge - mindestens 10 Jahre.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt: „Ein guter Bauherr dokumentiert mehr, als er denkt.“

Was passiert, wenn der Handwerker pleitegeht?

Das ist der Horrorfall. Der Betrieb macht Insolvenz. Die Garantie ist wertlos. Die Gewährleistung aber nicht. Denn die Gewährleistung ist kein Vertrag mit dem Betrieb. Sie ist ein Recht gegen die Leistung - und das bleibt bestehen.

Wenn der Handwerker pleite ist, müssen Sie den Mangel nicht selbst bezahlen. Sie können einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten vom Insolvenzverwalter verlangen. Das ist kein einfacher Prozess - aber möglich. Die Deutsche Anwaltsauskunft bietet seit 2022 kostenfreie Erstberatung für genau solche Fälle an. Die Wartezeit beträgt durchschnittlich 3,2 Werktage.

Was sagt die Zukunft?

2025 soll ein standardisierter „Gewährleistungs- und Garantiepass“ für alle Renovierungen über 5.000 Euro eingeführt werden. Er wird alle Fristen, Bedingungen und Ansprechpartner zentral dokumentieren - wie ein Fahrzeugschein für Ihr Haus.

Bis dahin: Verlassen Sie sich nicht auf Versprechen. Verlassen Sie sich auf das Gesetz. Die Gewährleistung ist Ihr stärkster Verbündeter. Die Garantie ist ein Bonus - aber kein Ersatz.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Prüfen Sie Ihren aktuellen Renovierungsvertrag auf Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
  • Suchen Sie Ihre Fotos und Dokumente - und speichern Sie sie digital.
  • Wenn Sie in den nächsten 5 Jahren einen Mangel finden: Handeln Sie schnell. Dokumentieren Sie. Schreiben Sie.

Ein gut dokumentierter Mangel ist ein beherrschbarer Mangel. Ein unerkannter Mangel wird teuer.